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| Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
| Thema | Sicherung einer Treppe im Pflegeheim gegen Absturz | 31 Beiträge | ||
| Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 725477 | ||
| Datum | 24.05.2012 09:41 MSG-Nr: [ 725477 ] | 8653 x gelesen | ||
Teil B richtet sich vor allem an die Mitarbeiter des Betriebes. Er enthält wichtige Regeln zur Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung, zur Freihaltung der Flucht- und Rettungswege und weitere Regeln, die das Verhalten im Brandfall betreffen. Teil B wird allen Mitarbeitern in schriftlicher Form ausgehändigt. Wenn ich mich nicht irre gehts in dem Thread um ein Treppenhaus und Flucht -und rettungswege, alles weitere bei noch kommenden Unstimmigkeiten bitte über PN :-) Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar. Blackberry Pin:2820CBA7 Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | ||||
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