Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | HLF ohne Material für Wasserentnahme offenes Gewässer? | 84 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg | 726529 |
Datum | 04.06.2012 12:13 MSG-Nr: [ 726529 ] | 47176 x gelesen |
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
elekt. Tauchpumpe, auch TP genannt
Staffellöschfahrzeug
Hallo zusammen,
Geschrieben von Melanie H.Wofür brauche ich immer die "Eierlegende-Wollmilchsau" an der Einsatzstelle? Nicht jedes Fahrzeug muss unbedingt Alles können...
..sehe ich auch so. Nur wenn man mit einem "Löschfahrzeug" nicht mehr die grundlegensten Dinge (löschen) durchführen kann, dann wart ich auf das erste neue "Löschfahrzeug" das weder Strahlrohre noch PA in der Beladung aufweist da es ausschließlich zur Wasserförderung eingesetzt wird.
Wenn es nicht mehr möglich ist mit einem Löschfahrzeug (DIN,...) verschiedenste Löschwasserentnahmestellen anzufahren ist der ureigenste Zweck in Frage gestellt. Spätestens an Löschwasserentnahmestellen mit A-Anschluss wirds dann auch nichts mehr mit ETP und co.
Für solche Fälle sollten dann wenigstens Saugschläuche in reduzierter Stückzahl mitgeführt werden, wie auch immer...
Bsp.: Ein Kollege von mir hat jetzt ca. zwei Jahre "einen total nutzlosen Überflurhydrantenschlüssel" im StLF mitgeführt der in der kleinen Teilgemeinde nicht eingesetzt werden kann. Überörtlich fährt man trotzdem und jetzt gabs tatsächlich nen neuen Überflurhydrant in der Teilgemeinde. Ich erinnere mich noch an Diskussionen zu diesem Schlüssel...
Gruß Micha
Meine Erfahrung und persönliche Meinung!
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