Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | HLF ohne Material für Wasserentnahme offenes Gewässer? | 84 Beiträge |
Autor | Lutz8 R.8, Weener / Niedersachsen | 726552 |
Datum | 04.06.2012 14:00 MSG-Nr: [ 726552 ] | 46647 x gelesen |
Löschgruppenfahrzeug
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Moin Melanie,
daß die Wehr ein anderes Fahrzeug haben MUSS, welches Wasserentnahme aus offenen Gewässern kann ist in dem betreffenden Rundschreiben ja schon geschrieben worden. Trotzdem gibt es in der Norm bewusst keine Zusatzbeladung für diesen Zweck, es ist Grundausstattung( und das schon ab TSA). Dieses soll garantieren, daß ein Löschfahrzeug immer in der Lage ist zu löschen, auch wenn es mal außerhalb der eigenen Gemeinde eingesetzt werden muss. Das kann dann auch mal ein Waldbrand in Niedersachsen sein.
Gerade für die Einsatzleitungen und Leitstellen ist es wichtig, daß Fahrzeuge mit einer Bezeichnung eines Normfahrzeuges (und das sind HLF) auch über die entsprechende Mindestbeladung verfügen. und dabei bestimmte Grenzwerte auch hinsichtlich von Gesamtgewicht, Achslast und Fahrzeugmaßen eingehalten werden. Es wäre ein riesen Problem, wenn ich ein Fahrzeug, welches eigentlich aufgrund eines anderen Geschehens (Hochwasser, Großbrand z.B.) in meinem Einsatzbereich ist, zu einem Brandeinsatz schicke und vor Ort nicht gelöscht werden kann, weil es keine Hydranten gibt, sondern nur Löschbrunnen und offene Gewässer. Nun hätte man sagen können: Ja, das hätte man ja erfragen können. Muss ich nun bei jedem Fahrzeug fragen ob es auch das kann, was es laut Bezeichnung können muss ? Habe ich aufgrund des Großereignisses überhaupt die Zeit dazu? Sind die Fahrzeugnormen nicht genau aus diesem Grunde eingerichtet worden, damit man verlässliche Aussagen über den Einsatzwert eines Fahrzeuges hat ?
Was für Szenarien gibt es denn, wo diese fehlende Ausrüstung ein Problem darstellen würde? :
-Die Wasserentnahmestelle hat eine lange Böschung, so daß die 6m A-Saugschlauch des anderen LF nicht ausreichen (schon gehabt).
-Das andere LF ist schon unterwegs (oder defekt) und ich muss mit dem HLF zu einem Brand etwas weiter außerhalb. Mit steht nur ein Brunnen oder ein Gartenteich zur Löschwasserentnahme zur Verfügung.
-Aufgrund eines Hochwassers stehen mehrere Keller unter Wasser.
-Das Fahrzeug wird zu einem größeren Einsatz gerufen. Aufgrund der Bezeichnung wird das Fahrzeug mit der fehlenden Ausrüstung falsch disponiert.
Ich denke, daß sich diese Liste noch fortführen ließe.
Nein, ich brauche nicht immer die Eierlegende-Wollmilchsau an der Einsatzstelle. Wenn ich weiß was ich benötige, dann kann ich auch mit TLF und RW (+MTW) zum Verkehrsunfall. Nur wenn ich mein Fahrzeug "Eierlegende-Wollmilchsau"(HLF) nenne, dann muss es auch eine sein. Weiterhin finde ich es unsinnig, auf ein paar wenige Ausrüstungsteile die wenig kosten und wenig wiegen zu verzichten. Der Verlust an Einsatzwert steht in keinem Verhältnis. Auch ist es Unsinn, ein Fahrzeug, welches den ersten Schwerpunkt auf Hilfeleistung hat, nicht mit dem zweiten Schwerpunkt Wasserförderung auszurüsten. Ein Löschfahrzeug kann als Erstangreifer nur eines wirklich gut: Brand oder Hilfeleistung. Will ich beides zusammen wird das Fahrzeug zu schwer und/oder ich fange an und verteile die Ausrüstung mit der Gießkanne über alle möglichen anderen Fahrzeuge. Das widerspricht der Zugtaktik. Das erste Fahrzeug macht Löschangriff, das zweite Wasserförderung, bzw das erste macht Hilfeleistung, das zweite stellt den Brandschutz sicher. Trotz der Zugtaktik darf ich mir den Einsatz als Einzelfahrzeug nicht verbauen.
Fazit: Ein HLFXX ohne Wasserentnahme aus offenem Gewässer ist kein HLFXX mehr. Dementsprechend sollte es anders benannt werden. Eine Einsparung, welche dazu führt, daß ein (H)LF nicht mehr als Solist eingesetzt werden kann ist bedenklich. Diese Einsparungen an solch grundlegenden Ausrüstungen können gefährlich werden, mindestens aber zu langwierigen und unnötigen Nachalarmierungen führen.
Gruß aus dem Rheiderland
Lutz
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