Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | HLF ohne Material für Wasserentnahme offenes Gewässer? | 84 Beiträge |
Autor | Lutz8 R.8, Weener / Niedersachsen | 726569 |
Datum | 04.06.2012 14:46 MSG-Nr: [ 726569 ] | 47324 x gelesen |
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Löschgruppenfahrzeug
Tanklöschfahrzeug
Tanklöschfahrzeug
Tanklöschfahrzeug
Löschgruppenfahrzeug
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Löschgruppenfahrzeug
Geschrieben von Rico K. Geschrieben von Lutz R."ein HLF ist aber auch kein Erstangreifer für einen Brand. "
Das verstehe ich nicht.
Sorry, das bezog sich auf den Umstand, daß das in diesem Fall einschlägige Rundschreiben besagt, daß ein weiteres Löschfahrzeug mit Ausrüstung zur Wasserentnahme aus offenen Gewässern in der gleichen Wehr vorhanden sein MUSS, wenn ich bei einem weiteren Fahrzeug auf diese verzichten will. Ich bin nun mal frecherweise davon ausgegangen, daß dieses ein LF sein würde. Es kann natürlich auch ein TLF sein. Mit diesem möchte ich aber erst recht nicht an ein offenes Gewässer über Stock und Stein fahren, von TLF auf geländegängigen Fahrgestellen mal abgesehen. Aber die gehören eigentlich als Wasserkuh an die Einsatzstelle.
Noch sind Stützpunktwehren mit (H)LF und TLF (dabei oft 16/25) ausgerüstet, ich denke aber, daß die TLF16/25 durch LF20 ersetzt werden und nicht durch truppbesetzte TLF.
Wenn also ein LF und ein HLF in der Halle stehen wird das HLF bei Hilfeleistung, das LF bei Brand zum Erstangreifer.
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