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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | 'überörtlicher' Einsatz - Fw im Ausland | 86 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 726594 | ||
Datum | 04.06.2012 18:17 MSG-Nr: [ 726594 ] | 41063 x gelesen | ||
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Geschrieben von Florian B. Nur ist es - egal wie gut es funktioniert - schlicht und ergreifend - verboten. Ah ja? Auf welcher Basis denn? Das einzige, was mir da jetzt so in den Sinn kommt, ist die förmliche Verpflichtung. Und sowas hast du mit absoluter Sicherheit in Frankreich auch... Geschrieben von Florian B. Daran ändert sich auch nichts wenn denjenigen, der darauf hinweist wie einen Idioten darstellt. War nicht Zweck der Übung... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | ||||
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