Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | rechtliche Einordnung verschiedener Vorschriften | 18 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 727230 |
Datum | 09.06.2012 12:56 MSG-Nr: [ 727230 ] | 3317 x gelesen |
Atemschutzgeräteträger
Feuerwehrdienstvorschrift
In My Humble Opinion - Meiner bescheidenen Meinung nach
Hallo Lars,
Geschrieben von Lars T.Nur wie tief sind "tiefe Temperaturen" und wie weit dürfen die Drücke dann nach unten abweichen? Worauf kann sich der AGT bzw. Einheitsführer stützen? Kann man auf die FwDV 7 beharren und sagen "der Preßluftatmer hat 265bar, also damit so kein Einsatz" oder kann man "ein Auge zudrücken" und sich auf die GUV-I 8674 und die entsprechende Abweichung bei "tiefen Temperaturen" berufen..?
das ganze ist für mich eine rein theoretische Fragestellung.
De Kurzprüfung mache ich mit Geräten aus dem Fahrzeug, damit sollten diese entsprechende Temperaturen aufweisen und somit wäre die Kurzprüfung OK.
Wenn dann der Trupp in Bereitschaft steht und die Geräte abkühlen, dann ist das IMHO unkritisch, da kommen ganz andere Probleme (selbst schon mit eingefrorenen LA da gestanden).
Viele Grüße
Christian
Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!
besucht die Feuerwehr Steinbach
"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)
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