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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Köln: RTW mit Straßenbahn kollidiert | 9 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 727451 | ||
Datum | 11.06.2012 13:57 MSG-Nr: [ 727451 ] | 2220 x gelesen | ||
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Hallo, interessant. § 38 StVO schreibt vor: Blaues Blinklich und Einsatzhorn ordnen an: "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen". Das ist ja nun bei schienengebundenen Verkehrsteilnehmern gar nicht so einfach. Gilt diese Anordnung des § 38 StVO gegenüber den Schienenfahrzeugen überhaupt. denn diese haben ja nach § 19 StVO Vorrang. MfG, Thomas PS: Allen Verletzten schnelle und vollständige Genesung. Dies ist ausschließlich meine private Meinung Jede Kommune hat die Feuerwehr, die sie verdient (d.h. die sie sich zu leisten bereit ist) Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Thomas K. [11.06.12 13:58] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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