Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Ehrenamtlicher RTW als LZ-RTW der FF | 22 Beiträge |
Autor | Gera8ld 8W., Bischofsheim / Hessen | 728062 |
Datum | 16.06.2012 16:55 MSG-Nr: [ 728062 ] | 8500 x gelesen |
Deutsches Rotes Kreuz
Arbeiter Samariter Bund
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Regel-RD ist der Rettungsdienst,
der zur Erfüllung der Rettungsdienstbedarfplanes vorgehalten wird.
Darunter fallen alle Fahrzeuge, die 24h/7d oder auch nur teile davon besetzt sind.
Er entspricht dem Grundschutz im Brandschutz.
Darüber hinaus gehender RD wird als Sonderbedarf bezeichnet.
Dieser wird für Großveranstaltungen (Fußball, Karneval) oder MANV besetzt.
Hallo Frank,
bei uns im Landkreis (Groß-Gerau) wird das in den meisten Kommunen so gehandhabt. Bei Einsatzstichworten, bei denen keine Menschleben in Gefahr sind, wird die örtliche Einsatzabteilung des DRK, bzw. ASB alarmiert. Diese Stellen mindestens einen RTW als Grundschutz (Z-RTW) für die Feuerwehr. Der Regel-Rettungsdienst wird lediglich bei Stichworten mit Menschenleben in Gefahr zusätzlich alarmiert.
Eine Vergütung ist kommunal geregelt, und reicht, soweit ich weiß, von einer fixen Einsatzpauschale bis zum Danke an der JHV.
Transportieren sollen diese RTW´s (Z-RTW) primär nicht, dafür ist dann wieder der Regel-RD zuständig.
Gruß Gerald
Alles was ich hier schreibe, ist weder die Meinung meines Arbeitgebers, noch die meiner Feuerwehr und schon garnicht die meiner Frau, sondern meine EIGENE Meinung, frei nach meinem Motto "Mir doch Egal"
Gefundene Rehchtchraipveller dürfen gerne behalten werden :-)
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