Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Ehrenamtlicher RTW als LZ-RTW der FF | 22 Beiträge |
Autor | Lars8 B8., Weinstadt / Baden-Württemberg | 728065 |
Datum | 16.06.2012 17:17 MSG-Nr: [ 728065 ] | 8341 x gelesen |
Schnelleinsatzgruppe
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Regel-RD ist der Rettungsdienst,
der zur Erfüllung der Rettungsdienstbedarfplanes vorgehalten wird.
Darunter fallen alle Fahrzeuge, die 24h/7d oder auch nur teile davon besetzt sind.
Er entspricht dem Grundschutz im Brandschutz.
Darüber hinaus gehender RD wird als Sonderbedarf bezeichnet.
Dieser wird für Großveranstaltungen (Fußball, Karneval) oder MANV besetzt.
Rettungsdienst
Hallo zusammen,
Geschrieben von ---Jürgen M.--- bei uns kommt bei bestimmten EInsatzstichworten die örtliche SEG des DRKs die bringen auch genug Man- bzw. Fraupower und einige Fahrzeuge, teilweise auf RTW-Niveau mit.
Das stimmt so, wobei jedoch nicht immer die notwendige vorgeschriebene Qualifikation der Besatzung (mind. 1xRA) gewährleistet werden kann. Daher laufen die Fahrzeuge funktechnisch auch nicht als RTW (teiweise fehlen auch einzelne Komponenten, die laut DIN vorgeschrieben wären).
Geschrieben von Gerald W.Transportieren sollen diese RTW´s (Z-RTW) primär nicht, dafür ist dann wieder der Regel-RD zuständig.
Genau das ist das Problem. Der transport darf nur von Fahrzeugen des "Regel-RD" durchgeführt werden. Diese sind dann auch gegenüber den Kostenträger abrechenbar. Daher bleibt bei uns normalerweise der "normale RTW" bis zur Freigabe durch den Einsatzleiter Feuerwehr vor Ort. Die Bereitschaft/Schnelleinsatzgruppe unterstützt, so das von Seiten des RD evtl. bei größeren Einsätzen ohne absehbare Transporte deutlich weniger Kräfte vor Ort sein müssen.
Viele Grüße
Lars
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