Hallo Udo,
danke für deine Ausführungen.
Noch mal kurz nachgefragt...
"Vorgesetzter" des Verladers demnach:
Einheitsführer / Einsatzleiter / oder in letzter Instanz der LdF?
Bei der Verwendung von "Gemeinde":
Wirklich "Chef der Verwaltung / Bürgermeister" oder Leiter Amt 32 als Fachamt oder der LdF bzw. "Leiter Atemschutz" als Person die mit diesen Aufgaben beauftragt und bestellt wurde?
Im Grundsatz geht es nur um eins: Wer zahlt das Bußgeld bei Verstößen gegen die ADR?
(Verstöße im Sinne von kein(e) "Schriftliche Weisungen", Beförderungspapier, Kennzeichnung von Versandstücken, Feuerlöscher, Ladungssicherung etc.)
Gruß
Michael
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