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RubrikRettungsdienst zurück
ThemaRechtliche Definition für eine 'Angemessene Sanitätswache'4 Beiträge
AutorLutz8 R.8, Weener / Niedersachsen728750
Datum23.06.2012 09:50      MSG-Nr: [ 728750 ]2374 x gelesen

Moin,

das Maurer-Schema ist in Deutschland und Östereich anerkannt und findet auch bei der gerichtlichen Rechtsfindung Anwendung. Es ist sicherlich kein Fehler , in einer Genehmigung auf dieses Schema hin zu weisen. Ich würde es mir wünschen, damit hätten dann nämlich Diskussionen um die notwendige Größe ein Ende. Das mit dem Hinweis, daß man bei veränderten Besucherzahlen die Stärke nach oben zu korrigieren hat.

Gruß aus dem Rheiderland

Lutz

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 23.06.2012 02:10 Marc7o S7., Niederneisen
 23.06.2012 08:00 Phil7ipp7 E.7, Augsburg
 23.06.2012 09:50 Lutz7 R.7, Weener
 24.06.2012 12:43 ., Dortmund

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