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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Rechtliche Definition für eine 'Angemessene Sanitätswache' | 4 Beiträge | ||
Autor | Lutz8 R.8, Weener / Niedersachsen | 728750 | ||
Datum | 23.06.2012 09:50 MSG-Nr: [ 728750 ] | 2374 x gelesen | ||
Moin, das Maurer-Schema ist in Deutschland und Östereich anerkannt und findet auch bei der gerichtlichen Rechtsfindung Anwendung. Es ist sicherlich kein Fehler , in einer Genehmigung auf dieses Schema hin zu weisen. Ich würde es mir wünschen, damit hätten dann nämlich Diskussionen um die notwendige Größe ein Ende. Das mit dem Hinweis, daß man bei veränderten Besucherzahlen die Stärke nach oben zu korrigieren hat. Gruß aus dem Rheiderland Lutz | ||||
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