Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Türöffnung durch FF | 29 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 728783 |
Datum | 24.06.2012 00:51 MSG-Nr: [ 728783 ] | 12343 x gelesen |
Hallo,
Geschrieben von André P.Öhm, na ja: Sobald wir die Wohnung öffnen, haben wir uns doch gewaltvoll Zutritt verschafft. Damit ist ja dann auch die Unverletztheit nicht mehr gegeben.
Mit dieser Auslegung müssten alle Schlüsseldienste schon lange verboten sein ;-)
Wenn wir auf (ausdrücklichen oder mutmaßlichen) Wunsch des Bewohners die Tür öffnen, verletzten wir die Unverletzlichkeit der Wohnung ebenso wenig wie Tante Hilde, die Sonntags zum Kaffee eingeladen ist.
Dafür macht es keinen Unterschied, ob die Tür hinterher kaputt ist oder nicht.
Geschrieben von André P.Ich denke, dass manche GF/ZF... sich mit Hilfe der Polizei selber absichern wollen.
Das mag ich wohl glauben.
Geschrieben von André P.Nach dem Motto, die passen schon auf, dass keiner mit mir schimpft, weil ich die Tür öffnen lasse.
Das ist aber ein Trugschluss.
Wenn ich in eigener Zuständigkeit tätig werde, muss ich den Einsatz auch selber verantworten (und bevor jetzt einer lieber nichts tut: wenn ich nicht tätig werde, muss ich das natürlich auch selber verantworten!).
Nur wenn ich keine eigene Zuständigkeit sehe, kann ich nochmal die Polizei fragen, ob ich vielleicht in deren Auftrag die Tür öffnen soll. (Wenn das so ist, bin ich aber immer noch für die Durchführung verantwortlich...)
Gruß,
Henning
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