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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Türöffnung durch FF | 29 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü | 728792 | ||
Datum | 24.06.2012 09:00 MSG-Nr: [ 728792 ] | 12255 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Christian F. 3. Wenn ich vor Ort bin weil sich jemand ausgesperrt hat und drinne ein Topf auf dem Herd steht oder ein Kleinkind unbeaufsichtig rumläuft und der mich bittet nun die Tür für ihn zu öffenen brauche ich keine Polizei weil ich auf Bitten des Bewohners tätig werde (klar, muß ich feststellen dass es auch der Bewohner ist) und somit kein egsetz verletze. Und das stellst Du wie sicher fest ? Insbesondere auch das derjenige in diesem Moment berechtigt ist ? Sollte nämlich der Herd aus (gewesen) sein und das (angebliche) Kleinkind da gar nicht drin....hast Du ein kleines Problem.... Gruß Andi | ||||
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