Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Türöffnung durch FF | 29 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 728798 |
Datum | 24.06.2012 11:07 MSG-Nr: [ 728798 ] | 12286 x gelesen |
Feuerwehrgesetz
Berufsfeuerwehr
Geschrieben von Sven R.Bei einem Einsatz "Person hinter Tür", egal wie lange der Zeitraum von den Hinweisgebern angegeben wird, soll/muss auf die Polizei gewartet werden?
Wenn keine akute Gefahr vermutet wird, ja. Dann habe ich zumindest keine spezialgesetzliche Rechtsgrundlage aus dem Feuerwehrgesetz. Dann kann ich mich nur über rechtfertigenden Notstand retten (wobei das i.W. die selben zu schützenden Rechtsgüter sind wie im FwG) oder über Geschäftsführung ohne Auftrag.
Geschrieben von Sven R. Im Nachhinein stellte es sich dann raus, dass es anstatt 3 Wochen nur 3 Tage waren.
Auch bei drei Tagen kommt es auf 15 oder auch 30 Minuten mehr oder weniger nicht an.
Nebenbei. Der Einsatz würde "wichtiger", wenn der Anrufer sagen würde, er hätte vorher einen Schlag gehört und jetzt macht der Nachbar nicht mehr auf.
Geschrieben von Sven R.Wenn Wasser aus der Wohnung schon unter der Tür raus läuft, soll/muss auch auf die Polizei gewartet werden?
Ja. Zumindest vom FwG her. Da habe ich keine Handhabe. Bliebe wieder die Geschäftsführung ohne Auftrag. Das ist so lange OK, wie ich die Wohnung aufbrechen will, aus der das Wasser läuft. Wenn ich aber dann merke, dass das Wasser nicht in der Wohnung austritt unter deren Tür er hervor lief sondern aus einer anderen Wohnung kommen muß (hatte hier schon Leckage 5. OG, Austritt EG) wird es spannend mit dem Aufbrechen der anderen Wohnung(en). Denn deren Besitzer sind ggf. nicht betroffen, da wird es dann mit GoA enger.
Und da kann dann eben die Polizei helfen. Denn deren Aufgabendefinition ist über die Abwehc von Gefahren wesentlich weitergehend, als die eng gefaßten Aufgaben der Feuerwehr.
Geschrieben von Sven R. Wasser hinterlässt bekanntlicher Weise Schäden, wenn es unkontrolliert durch Wohnungen läuft.
Das läuft dann schon Stundenlang. Und wir reden von weiteren 10-15 Minuten.
Geschrieben von Sven R.Warum auf jemanden warten, der im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr nicht mehr und nicht weniger darf, als derjenige, der schon vor Ort ist. Gefahrenabwehr ist nicht nur Aufgabe der Polizei sondern auch der Kommune, der BF oder FF.
Nur ist die Feuerwehr nicht allgemeine Gefahrenabwehr. Sondern eine sehr spezielle Gefahrenabwehr. Und das ist der Unterschied zur Polizei.
Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!
Christian Fischer
Wernau
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