alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

In my Opinion = meiner Meinung nach
In my Opinion = meiner Meinung nach
RubrikRettungsdienst zurück
ThemaRechtliche Definition für eine 'Angemessene Sanitätswache'4 Beiträge
AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW728801
Datum24.06.2012 12:43      MSG-Nr: [ 728801 ]2058 x gelesen

Geschrieben von Lutz R.das Maurer-Schema ist in Deutschland und Östereich anerkannt und findet auch bei der gerichtlichen Rechtsfindung Anwendung.

Nur zur eigenen Argumentationsverstärkung:
Hast du hierzu Beispiele? [1]

Geschrieben von Lutz R.Ich würde es mir wünschen, damit hätten dann nämlich Diskussionen um die notwendige Größe ein Ende. Das mit dem Hinweis, daß man bei veränderten Besucherzahlen die Stärke nach oben zu korrigieren hat.
Das Maurer-Schema ist IMO ein guter Richtwert.
Es geht aber IMO nicht's über einen guten Fachplaner, inklusive eigener Erfahrungen oder Erfahrungen anderer mit dieser oder ähnlichen Veranstaltungen, sowie der Kentniss der Örtlichkeit [2]

Zum Hinweis, dass mit dem Begriff "ausreichender Sanitätsdienst ist sicherzustellen" die Beweislast beim Veranstalter liegt:
Ich glaube, das wird örtlich teilweise doch sehr unterschiedlich gehandhabt.
Damit die genehmigenden Behörde genaue Anforderunegen machen kann, muss sie im Endeffekt selbst die Planung für den Sanitätswachdienst durchführen. Das kostet Personal mit Qualifikation und Zeit. Damit Geld.
Je nach Veranstaltung wird ein "ausreichender Sanitäsdienst" gefordert, dessen Stärke im Rahmen eines Sicherheitskonzeptes vor der endgültigen Genehmigung der Behörde vorzulegen ist, die dann 'nur noch' eine Plausibilitätsprüfung durchzuführen braucht.


Grüße

Manuel


[1]
Ich vermute mal, dass es verwaltungsgerichtliche Verfahren waren, weil die Behörde einen größeren Sanitätsdienst forderte, als der Veranstalter freiwillig stellen und bezahlen wollte?
[2]
Ich meine jetzt nicht die Typischen "Örtlichen Gegebenheiten" aus dem Feuerwehrbereich. Je nach Ausdehnung, Zugangsmöglichkeiten, Gelände bzw. Gebäudestruktur kann sich der Sanitätsdienst doch teilweise erheblich unterscheiden.

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 23.06.2012 02:10 Marc7o S7., Niederneisen
 23.06.2012 08:00 Phil7ipp7 E.7, Augsburg
 23.06.2012 09:50 Lutz7 R.7, Weener
 24.06.2012 12:43 ., Dortmund

0.136


Rechtliche Definition für eine 'Angemessene Sanitätswache' - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt