Kommt darauf an, wem ich Zahlen präsentieren möchte. Geht es um die reine Genehmigung der Beschaffung, dann kann ein Bild von vor 15 Jahren und ein aktuelles Bild durchaus ein Argument werden. Wer will als Stadtrat schon verantworten, dass sich die Feuerwehr verbrennt. Das hier natürlich nicht nur die bloße Faktenlage, sondern auch ein wenig Verkaufsfertigkeit eine Rolle spielt ist unumstritten.
Ganz ähnlich verhält es sich ja auch beim Vergleich der Warnwirkung von Stroboskopblitzern und LED-Blitzern. Neben den objektiv messbaren Unterschieden kann ich den Effekt noch erhöhen, indem ich ein Video als Vergleich aufnehme. Aufgrund des kurzen Stroboskop-Blitzes erscheint hier die Warnwirkung absolut ungenügend. Wer aber im Dunkeln mal direkt in den Blitz gesehen hat, würde das nicht unbedingt unterschreiben.
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