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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Großbrand in Krefeld | 55 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 730186 | ||
Datum | 10.07.2012 20:37 MSG-Nr: [ 730186 ] | 35680 x gelesen | ||
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Mahlzeit. Geschrieben von Jürgen M. Auch ein Blick in das jeweils zuständige Feuerwehrgesetz dürfte da eine gute Nachhilfe sein ... guter Plan: "Stellt die Bauaufsichtsbehörde auf der Grundlage einer Stellungnahme der zuständigen Brandschutzdienststelle fest, daß im Einzelfall wegen einer erhöhten Brandlast oder Brandgefährdung eine besondere Löschwasserversorgung erforderlich ist, hat hierfür der Eigentümer, Besitzer oder sonstige Nutzungsberechtigte Sorge zu tragen" (FSHG-NRW, §1 Absatz 2 Satz 3) Es _kann_ also durchaus so sein, wie der städtische Sprecher es angedeutet hat. Gruß, Henning | ||||
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