News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Darf man in Ba-Wü ohne Truppmann auf Einsätze mitfahren? | 7 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 730732 | ||
Datum | 15.07.2012 20:50 MSG-Nr: [ 730732 ] | 3404 x gelesen | ||
Guten Abend Geschrieben von Robin B. Ich hoffe ihr könnt mir bei dieser "Grauzone" Auskunft geben. Auch die " Verwaltungsvorschrift Feuerwehrausbildung Baden-Württemberg " gibt unter der Ziffer 2.4.1 eindeutig Auskunft in dieser vermeindlichen "Grauzone": "2.4.1 Truppmannausbildung Teil 1 (Feuerwehr-Grundausbildung) Die fachlichen Voraussetzungen für die Einsatztätigkeit werden durch die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang Truppmannausbildung Teil 1 erworben." Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|