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| Thema | Darf man in Ba-Wü ohne Truppmann auf Einsätze mitfahren? | 7 Beiträge | ||
| Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 730732 | ||
| Datum | 15.07.2012 20:50 MSG-Nr: [ 730732 ] | 3444 x gelesen | ||
Guten Abend Geschrieben von Robin B. Ich hoffe ihr könnt mir bei dieser "Grauzone" Auskunft geben. Auch die " Verwaltungsvorschrift Feuerwehrausbildung Baden-Württemberg " gibt unter der Ziffer 2.4.1 eindeutig Auskunft in dieser vermeindlichen "Grauzone": "2.4.1 Truppmannausbildung Teil 1 (Feuerwehr-Grundausbildung) Die fachlichen Voraussetzungen für die Einsatztätigkeit werden durch die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang Truppmannausbildung Teil 1 erworben." Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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