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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Land Hessen schreibt große Stromaggregate aus | 95 Beiträge | ||
Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 731240 | ||
Datum | 20.07.2012 20:06 MSG-Nr: [ 731240 ] | 70835 x gelesen | ||
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Geschrieben von Harald S. Da fallen mir so einige Ungereimtheiten auf. In der Fristenliste, fehlen einige Einträge und vor allem ist die Prüfdauer falsch nicht der übliche Standard. Hat der Anhänger tatsächlich Hinterachsantrieb? Weil mehrfach gefragt: Das Instalationsmessgerät ist ebenfalls Prüfpflichtig und Kalibrierpflichtig ohne Nachgesehen zu haben igend etwas um 2 Jahre. Im Elektrikersatz sind doch bestimmt eine Isolationsmatte, Isohandschuhe usw. Prüfpflicht bei Nichtbenutzung nach max. 6 Monate. Die RCD, weil flexibel (ähnlich Baustromverteiler) alle 3 Monate. Einspeisen mit 250kVA stelle ich mir wirklich Lustig vor. Das werden ausschließlich Ing./Techniker und Meister können. Alleine die Berecnungen bereiten mir Schmerzen ;-) Und wer braucht die Dinger? Ein Altenheim...und was machen die anderen? Eine Behörde...und was machen die anderen? Für eine absolute Mindestlast im Altenheim Rechne ich einfach mal: 50 Leuchtstoffröhren a' 50W 5 PC a' 400W 5 Switche/Router... 300W 50 Notlichter a' 8W Heizung a' 1KW Und davon dann 100 Stück. Das wäre effektiver. Oder man schreibt das einfach für Altenheime/Pflegeeinrichtungen usw vor. | ||||
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