Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Bedarfsplan schmackhaft machen, aber wie? | 19 Beiträge |
Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 731982 |
Datum | 26.07.2012 09:51 MSG-Nr: [ 731982 ] | 6344 x gelesen |
Brandschutzbedarfsplan
Feuerwehr
Kreisbrandmeister
Wehrleiter (RLP)
Leiter der Verbandsgemeinde-Feuerwehr bzw. Leiter einer Feuerwehr einer Stadt
Kreisfeuerwehrinspekteur
gesunder Menschenverstand
Hallo,
in RLP:
Geschrieben von Albert K.rechtlichen Verpflichtung die meisten Kommunen zu einem BSBP
Eine Verpflichtung hierzu ist m.E. unzulässig, weil dies den Kernbereich der kommunelen Selbstverwaltung betrifft.
Die Gemeinde entscheidet, wie sie z.B. die FW aufstellt (im gesetzlichen Rahmen --> 8 Minuten Grundeinsatzzeit).
Geschrieben von Albert K.einem guten KBM (KBI, KBR,....), der seiner Kommune ordentlich auf die Zehen steigt ;-)
Sorry, aber DER könnte mir zwar den "Buckel runterrutschen", aber nicht auf die Zehen steigen.
Gegen den Willen des Bgm und / oder des WL kann der KFI nix ausrichten, vorausgesetzt es liegen keine gravierenden Rechtsverstöße vor.
Wie im richtigen Leben geht es auch hier am besten mit dem Austausch von Meinungen, die vom GMV getragen sind.
Damit kann man Berge versetzen...
MfG, Thomas
Dies ist ausschließlich meine private Meinung
Jede Kommune hat die Feuerwehr, die sie verdient (d.h. die sie sich zu leisten bereit ist)
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