Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Bedarfsplan schmackhaft machen, aber wie? | 19 Beiträge |
Autor | Max 8M., Hannover / Niedersachsen | 731984 |
Datum | 26.07.2012 09:56 MSG-Nr: [ 731984 ] | 6206 x gelesen |
Feuerwehr
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Tragkraftspritzenfahrzeug
Geschrieben von Thomas K.Die Gemeinde entscheidet, wie sie z.B. die FW aufstellt (im gesetzlichen Rahmen --> 8 Minuten Grundeinsatzzeit).
Ich gehe mal davon aus, dass auch RLP Gemeinden lesitungsfähige Feuerwehren stellen müssen. LEistungsfähigkeit ist ein Begriff, der nicht nur vom Schutzziel Eintreffzeit geprägt ist, sondern noch mindestens zwei weitere Dimensionen hat. Eine Verpflichtung würde bedeuten, dass die Gemeinde nachweisen muss, dass sie die Leistungsfähigkeit erreicht. Wenn sie der Meinung ist, sie möchte gern 10 HLF im Stall haben, statt eines TSF, dann darf sie das. Andersrum aber nicht. Das ist kein Eingriff die kommunale Selbstverwaltung, sondern ein Schutz des Bürgers, der wie alle anderen in Deutschland ein Recht auf körperliche Unversehtheit hat. ;)
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