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DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
RubrikRettungsdienst zurück
ThemaUnterschriftenaktion gegen die Abwertung des eigenen Berufsstandes15 Beiträge
AutorFran8k E8., Viskafors / Västra Götaland732850
Datum31.07.2012 07:38      MSG-Nr: [ 732850 ]7128 x gelesen

Hallo Manuel. Ich stimme Dir voll und ganz zu. Was ich denke:

Geschrieben von Manuel S.Venöser Zugang / Analgesie nach lokalen Vorgaben Muss!
Geschrieben von Manuel S.intera ossärer Zugang als Notfallalternative Logischerweise dann auch!
Geschrieben von Manuel S.Ergänzende Medikamente beim akuter Lungenobstruktion (Kortison, Atrovent) -> Wir lassen hier im Auto inhalieren mit sehr gutem Effekt! -> Sollte man nach Deutschland übernehmen. Sonst auch Betamethason Tabletten mit sehr gutem Effekt.
Geschrieben von Manuel S.Allergische Reaktionen. -> Adrenalin intramuskulär! Das machen wir als "Bei Bedarf" Anordnung und die Schwestern erledigen das selbstständig.
Geschrieben von Manuel S.schwere, kreislaufwirksame Bradykardie -> ICH würde Atropin erlauben - wobei ja öfter ein höhergradiger AV Block die Ursache ist und damit die Therapie effektlos. Aber auch ohne Nebenwirkungen.
Geschrieben von Manuel S.ASS-Gabe" -> Kopfschmerztabletten müssen gegeben werden dürfen
Geschrieben von Manuel S. gezielte klinische Untersuchung ob nicht doch hinweise auf eine Aortendissektion gibt ->Typ A hat sofortige OP Indikation, B behandelt man primär konservativ -> Antikoagulantien möglich. Die Operation ist so blutig, wiederum aber weniger blutendes Fettgewebe als bei Bauch oder Hüft OP's. Eine ASS ist da sowieso wurscht. Im Moment wird ja das Aufladen von Clopidogrel durch z.B. Brillique abgelöst. Warten wir mal den Nutzen ab. Ich denke aber, Clopidogrel sollte man zurückhalten, bis das EKG von einem erfahrenen EKG Befunder gesehen wurde. Telemedizin Indikation!
Geschrieben von Manuel S.Anderer Klassiker ist die Zielzuweisung eines Schlaganfallpatienten Absolut. Einführung einer klaren Richtlinie mit NIH Score, eventuell modifiziert. Kontraindikationen (unsere sind eine Seite lang) und schriftlicher Dokumentation. Hier 3 Seiten DIN A4! -> Dann hat man ein ungefähres Bild, ob Indikation zur Lyse besteht, oder nicht. Da werden früher oder später auch die Notfallsanitäter nicht drum herum kommen. Also könnte man es gleich mit lehren.

- Was ich nicht lehren würde ist die Thorax Drainage. Was einer wissenschaftlichen Diskussion bedarf, ist die Entlastung bei "schwerem" Spannungspneu. Hier könnte man z.B. den anatomischen Raum (welchen ICR und bis wieviel cm parasternal) vorgeben -> Trifft der Sanitäter hat er alles richtig gemacht. Trifft er nicht und der Patient (oder ein Erbe) klagt, steht er natürlich genau so vor Gericht wie jeder Arzt. Plus die 30 Jahre Verjährungsfrist bei Behandlungsfehlern. D.h. bis 30 Jahre nach der Pension oder akitver Tätigkeit sollte man seine Berufshaftpflicht selbst fortführen. Dann tritt nämlich nicht mehr die des (damaligen) Arbeitgebers ein.

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 20.07.2012 15:52 Math7ias7 D.7, Gattikon  
 22.07.2012 21:14 Matt7hia7s W7., Densbüren
 22.07.2012 22:32 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
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 22.07.2012 23:40 ., München
 23.07.2012 14:54 Thor7ste7n B7., Schwetzingen  
 22.07.2012 23:45 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 23.07.2012 17:53 Matt7hia7s W7., Densbüren
 30.07.2012 16:02 ., Viskafors
 30.07.2012 16:59 ., Dortmund  
 31.07.2012 07:38 ., Viskafors
 31.07.2012 10:31 ., Dortmund
 31.07.2012 12:07 ., Viskafors
 05.08.2012 12:24 Matt7hia7s W7., Densbüren

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