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DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
In my Opinion = meiner Meinung nach
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Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
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As Far As I Know - Soweit ich weiß
RubrikRettungsdienst zurück
ThemaUnterschriftenaktion gegen die Abwertung des eigenen Berufsstandes15 Beiträge
AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW732873
Datum31.07.2012 10:31      MSG-Nr: [ 732873 ]7200 x gelesen

Geschrieben von Frank E.Geschrieben von Manuel S.
> > Ergänzende Medikamente beim akuter Lungenobstruktion (Kortison, Atrovent) -> Wir lassen hier im Auto inhalieren mit sehr gutem Effekt! -> Sollte man nach Deutschland übernehmen. Sonst auch Betamethason Tabletten mit sehr gutem Effekt.

Grade das akut verschlechterte, chronische Asthma ist ja ein häufiger Grund für Rettungsdiensteinsätze. Regelmäßig sind die Kompensationsmöglichkeiten der älteren Patienten durch andere Vorerkrankungen auch sehr begrenzt.
Inzwischen gibt's in allen mir persönlich bekannen Rettungsdienstbereichen Salbutamol über eine Inhalationsmaske, was schon eine deutliche Verbesserung gegenüber Dosieraerosolen gebracht hat.
Atrovent führt durch den anderen Wirkungsansatz zu eine deutlich stärkeren Wirkung und findet sich sehr häufig als Dauer- oder Bedarfsmedikament neben dem Inhalationsgerät des Patienten.
Kortison hat augenscheinlich ebenso einen hohen Stellenwert beim akuten Asthma-Anfall oder der generalisierten, allergischen Reaktion, bei in der Notfallmedizin guter Nutzen/Risiko-Abwägung.

Geschrieben von Frank E.Geschrieben von Manuel S.
> > Allergische Reaktionen.
-> Adrenalin intramuskulär! Das machen wir als "Bei Bedarf" Anordnung und die Schwestern erledigen das selbstständig.

Adrenalin i.m. entspricht ja auch der Empfehlung des europäischen Rates für Wiederbelebung.
Die intramuskuläre Gabe hat noch einen anderen, großen Vorteil: Es geht relativ schnell, auch bei bereits vorhandemer "Hautschwellung" die einen venösen Zugang erschwert.
Die Methode um sich selbst als Laie eine entsprechende Adrenalin-Dosis i.m. zu verabreichen gibt's als "Anapen" auf Rezept in der Apotheke...

Geschrieben von Frank E.Geschrieben von Manuel S.
> > schwere, kreislaufwirksame Bradykardie
-> ICH würde Atropin erlauben - wobei ja öfter ein höhergradiger AV Block die Ursache ist und damit die Therapie effektlos. Aber auch ohne Nebenwirkungen.

Als nächste Eskalationsstufe könnte man ja durchaus, in Kombination mit Analgesie, über externes Pacing nachdenken...
Kurz zum Hintergrund: Es geht mir hier nicht um einen langsamen Herzschlag, der noch genug Blutdruck zu stande bringt um das Gehirn zu versorgen. Wenn das Herz aber s langsam schlägt, dass selbst im liegen nicht mehr genug Blut im Gehirn ankommt, ist "abwarten, bis der Patient endlich Reanimationspflichtig wird und man was machen darf" sicherlich nicht Positiv für den Patienten.

Geschrieben von Frank E.Geschrieben von Manuel S.Anderer Klassiker ist die Zielzuweisung eines Schlaganfallpatienten Absolut. Einführung einer klaren Richtlinie mit NIH Score, eventuell modifiziert. Kontraindikationen (unsere sind eine Seite lang) und schriftlicher Dokumentation. Hier 3 Seiten DIN A4! -> Dann hat man ein ungefähres Bild, ob Indikation zur Lyse besteht, oder nicht. Da werden früher oder später auch die Notfallsanitäter nicht drum herum kommen. Also könnte man es gleich mit lehren.
Hier könnte man es für den Notfallsanitäter sogar etwas einfacher machen.
Im Rettungsdienst geht's IMO eher darum, die Patienten herauszufiltern, die kein Fall für eine Lysetherapie sind.
Wenn man ein Krankenhaus mit maximaler, neurologischer Versorgung um's Eck hat, kann man dort vom Grundsatz her alle Patienten erstmal hin bringen. Ist der Patient kein Fall für die Stroke-Unit, landet er auf der internistischen Normalstation oder im KTW.
Interessant wird es in Bereichen, in denen man zur Auswahl hat:
- Krankenhaus ohne Neurologie
- Krankenhaus mit Neurologie, guter Akut-Therapie auch auf einer Überwachungsstation aber ohne Lysemöglichkeit
- Krankenhaus mit Neurologie, Stroke-Unit mit Lyse-Möglichkeit
- Krankenhaus mit Neurologie, Stroke-Unit mit Lysemöglichkeit und weiteren, invasiven Möglichkeiten
von oben nach unten mit zunehmender Entfernung und daher auch öfter's "voll"...
IMO so wichtig und gleichzeitig nicht so unkompliziert. Wenn die dafür notwendige Checkliste halt 3 A4-Seiten lang ist, dann findet sich dafür auf dem RTW sicherlich noch Platz.

Geschrieben von Frank E.- Was ich nicht lehren würde ist die Thorax Drainage. Was einer wissenschaftlichen Diskussion bedarf, ist die Entlastung bei "schwerem" Spannungspneu. Hier könnte man z.B. den anatomischen Raum (welchen ICR und bis wieviel cm parasternal) vorgeben -> Trifft der Sanitäter hat er alles richtig gemacht. Trifft er nicht und der Patient (oder ein Erbe) klagt, steht er natürlich genau so vor Gericht wie jeder Arzt.
Ich hatte es absichtlich nicht erwähnt, da diese Maßnahme ja durchaus in vielen Bereichen kontrovers diskutiert wird.
Von der handwerklichen Ausführung gibt's im Rettungsdienst sicherlich komplizierteres.
Die Indikationsstellung "scherer Spannungspneu" ist IMO der knackpunkt. Lange genug warten, ob nicht vielleicht doch rechtzeitig ein Arzt kommt, aber nicht zu lange warten bis der Patient einen Kreislaufstillstand hat.
Im Strafrecht ist die Argumentation "hätte ich nix gemacht, wäre der Patient auf jeden Fall gestorben!" mit eine der besten, die man zur rechtfertigung haben kann. (Zum Zivilrecht gleich etwas).
Die Entlastungspunktion eines Spannungspneu wird gelegentlich auch als Alternative für die Ärzteschaft in kurzen nebensätzen diskutiert. Während der Notarzt im RTW eine Thoraxdrainage legt, passiert ansonsten mit dem Patienten faktisch nix, da das komplette Team nur mit dieser Thoraxdrainage beschäftigt ist. Der Notarzt hat keine optimalen Bedingungen für die Durchführung. Nicht zuletzt ein ungeübtes Team ("Was braucher als nächstes" "Was willer? wie sieht das aus? Das letzte mal hatte ich das Set [nicht überall gibt's fertig zusammengepackte set's mit allem] vor zig JAhren in der Hand...").
Die Argumentation, die Lage zunächst vorrübergehend zu stabilisieren, um dann die definitive Therapie im Schockraum des Krankenhauses durchzuführen (und sei es da dann durch den Notarzt...) während gleichzeitig durch andere bereits mit weiteren Maßnahmen am Patienten begonnen wird, hat durchaus eine gewisse Logik...

Geschrieben von Frank E.Plus die 30 Jahre Verjährungsfrist bei Behandlungsfehlern. D.h. bis 30 Jahre nach der Pension oder akitver Tätigkeit sollte man seine Berufshaftpflicht selbst fortführen. Dann tritt nämlich nicht mehr die des (damaligen) Arbeitgebers ein.
D.h. bei euch ärzten ist für die Zahlungspflicht nicht der Zeitpunkt der Ursache, sondern der Zeitpunkt der Forderung maßgeblich?
Bei der Amtshaftung ist es AFAIK anders.
Im übrigen geht eine Berufshaftpflichtversicherung für nicht-ärztliches Rettungsdienstpesonal soweit ich das erfragten konnte nur über Gewerkschaften u.ä. mit den dortigen "Einheitstarifen", die i.d.R. eine geringere Deckungssumme für Personenschäden haben, als man es etwa von der eigenen KFZ-Haftpflichtversicherung her kennt...


Man möge mir auf der einen Seite die teilweise nicht ganz korrekten Begriffe verzeihen Ich wollte nach den vorhergegangenen Diskussionen zu Fachbegriffen diesen Beitrag möglichst frei von medizinischen Fachbegriffen halten.
Gleichzeitig entschuldige ich mich dafür, dass es mir sicherlich nicht ganz gelungen ist.

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