Geschrieben von ---LinusD--- Was habe ich, was brauche ich, was brauche ich nicht mehr?"
Das entsteht derzeit in spärlichen Ansätzen:
http://www.bmbf.de/pubRD/SuRvM_Bekanntm._600x800_D_Pri-Kats.pdf
Insgesamt sind Zuständigkeitsgrenzen Sollbruchstellen der gelingenden Schadensbeseitigung. Also muss man, angesichts der nicht vermeidbaren Arbeitsteilung doch irgendwo diese Trennlinien vornehmen.
Dann fragt man wo das sein soll, so dass sie am wenigsten stören.
Mit Blick auf den EFS wäre das wahrscheinlich die Lösung national, aber eben nicht föderal und schon gar nicht kommunal; und vielleicht auch nicht europäisch ...
Manchmal scheint es ja auch einen Teufel an der Wand zu geben. Wenns nämlich drum geht Pfründe zu sichern. Wenn ich viele Beiträge von Ci richtig lese, kann man vieles so verstehen. Dann findet man auch schnell die Maler. Und dann möchte halt ein großer Verband seine vielen kleinen Fw, genauso funktionierts im RD bei noch unterschiedlichen SanOrganisationen und dem Drumherum, das dann angesichts des kaufmännischen Aspekts Notfallrettung und Krankentransport besonders delikat wird.
Außer Frage steht für mich, dass dann Bewertungen vor Ort nach wie vor sachgerecht durchführbar sind. Bloß weil KatS Bundesangelegenheit wäre, würde das ganze doch nicht aus dem BMI heraus selbst und am besten noch vom Minister höchstpersönlich "gelöscht". Es gäbe dafür eine Behörden-, besser wäre Einsatzorganisation, die (wahrscheinlich) klassisch dreistufig die Aufgabe Schadensabwehr durchführt.
Zu bedenken gilt es sowieso, dass der Aufwuchs der Kräfte für die Schadensabwehr eigentlich - wenn man die 3...5er-Regel beachtet - seiner eigenen immanenten Logik folgt, wie mE die gesamte Schadensbawehr.
Ich glaube, dass wir erst dann einen zweckmäßigen "KatS" bekommen, wenn alle einheitlich das gemeinsame Ziel verfolgen, die Schäden zu beseitigen und nicht die schönste DL, das meiste Wasser, die chicsten RTW, das schnellste Rettungsboot, die meisten Ersparnisse im Haushalt, einen netten Ausweich- oder Ausredeposten mit zwar geringen Einnahmen, einen Grund zur (politischen) Entschuldigung beim Versagen und bei Defiziten usw.
Das würde dann auch sachliche Begründungen für rechtliche Regelungen liefern. Vieles Wichtiges und Richtiges, auf alle Fälle bedenkenswertes ist übrigens dazu schon gesagt und geschrieben worden.
http://www.jura.uni-bielefeld.de/lehrstuehle/gusy/veroeffentlichungen/publikationen
Man müsste es also lesen und dann vor allem umsetzen, so einfach könnte es sein.
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