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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bürgeraktion Ellhofen: Wert der Feuerwehr in der Gesellschaft | 55 Beiträge | ||
Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 733814 | ||
Datum | 09.08.2012 14:35 MSG-Nr: [ 733814 ] | 20327 x gelesen | ||
Geschrieben von Bernd S. Woher weißt du, daß sich die betreffende Gemeinde sich bei ihrer Auflösung nicht per Eingemeindungsvertrag zusichern hat lassen, daß ihre Feuerwehr weiter das alte Wappen im Abzeichen führen darf? Was ist denn die Nachfolgeorganisation der früheren Gemeinde? Wahrscheinlich doch die neue/größere Gemeinde. Damit fehlt ein Vertragspartner, der da Einspruch erheben könnte. ^^ MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | ||||
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