News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Helmkennzeichnung NDS Gruppenführer | 21 Beiträge | ||
Autor | Mart8in 8M., Klint LK Cuxhaven / Niedersachsen | 733823 | ||
Datum | 09.08.2012 15:01 MSG-Nr: [ 733823 ] | 8993 x gelesen | ||
Wird die Helmkennzeichnung in Niedersachsen nach der Fachlichen Qualifikation vergeben ? So lese ich das aus dem unten stehenden Text zur Helmkennzeichnung. Anderseits steht dort ein verweis auf §15 Abs. 4 der Feuerwehrverordnung. Demanch wären das nur gewählte Funktionen. Kann hier jemand Licht ins Dunkel bringen was Rechtens ist ? (4) Für die Dauer der Wahrnehmung einsatzspezifischer Funktionen werden Kennzeichnungen gemäß Anlage 8 Abschnitte A und B getragen. Kennzeichnung einsatzspezifischer Funktionen A. Helmkennzeichnung Rote Streifen 70 mm lang/10 mm hoch, Ringe 10 mm hoch Nr. Fachliche Qualifikation, Funktion Kennzeichnung 1 Fachliche Qualifikation 1.1 Gruppenführerin oder Gruppenführer Ein Streifen auf beiden Helmseiten über dem umlaufenden Reflexstreifen. 1.2 Zugführerin oder Zugführer Zwei Streifen auf beiden Helmseiten, je ein Streifen unter und über dem umlaufenden Reflexstreifen. 2 Funktion 2.1 Ortsbrandmeisterin oder Ortsbrandmeister Zwei Streifen auf beiden Helmseiten je ein Streifen unter und über dem umlaufenden Reflexstreifen. 2.2 a) Gemeindebrandmeisterin oder Gemeindebrandmeister b) Bereitschaftsführerin oder Bereitschaftsführer Ein Ring über dem umlaufenden Reflexstreifen. 2.3 a) Abschnittsleiterin oder Abschnittsleiter b) Kreisbrandmeisterin oder Kreisbrandmeister c) Regierungsbrandmeisterin oder Regierungsbrandmeister Zwei Ringe, je ein Ring unter und über dem umlaufenden Reflexstreifen. Die den unter den Nummern 2.1 bis 2.3 aufgeführten Funktionen zugeordnete Kennzeichnung gilt auch für die stellvertretenden Funktionen. | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|