Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | Helmkennzeichnung NDS Gruppenführer | 21 Beiträge |
Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 733827 |
Datum | 09.08.2012 15:26 MSG-Nr: [ 733827 ] | 10473 x gelesen |
Zugführer
Feuerwehr-Verordnung
Ortsbrandmeister
Geschrieben von Martin M.
Wird die Helmkennzeichnung in Niedersachsen nach der Fachlichen Qualifikation vergeben?
Ja. Auch.
Die Helmkennzeichung aus Anlage 8a ist bis einschließlich ZF eine Qualifikationskennzeichnung (in der FwVO steht auch was davon, daß jeder der die Qualifkation hat, die entsprechenden Streifen am Helm haben kann), wird blöderweise ab OrtsBM aufwärts aber mit einer Funktionskennzeichnung vermischt.
Mit der Qualfikationskennzeichnung am Helm gem. Anlage 8 A wäre also ersichtlich, wer eine einsatzspezifische Funktion à là GF/ZF aufgrund seiner Qualifikation wahrnehmen kann/darf und mit der Funktionskennzeichnung gem. Anlage 8 B (die Du ja selbst nennst, aber nicht aufzählst, das müßten die Funktionswesten sein) wird ersichtlich wer´s tatsächlich gerade ist....
Gruß
Lars
"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
J. Dalhoff
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Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.
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