Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | Helmkennzeichnung NDS Gruppenführer | 21 Beiträge |
Autor | Mark8us 8K., Emmelsbüll-Horsbüll / Schleswig-Holstein | 733844 |
Datum | 09.08.2012 17:05 MSG-Nr: [ 733844 ] | 8958 x gelesen |
Einsatzleiter
Geschrieben von Lars T.Nur bekommt jemand seine (fachliche) Qualifikation um die Funktion ausüben zu können nicht dadurch, daß er gewählt wird.... meine ja bloß ;-)
Da stimme ich Dir zu.
Aber wie sieht es in der Praxis aus?
Jemand wird erst dann zum Lehrgang geschickt, wenn er gewählt wurde.
Und mal ganz ehrlich:
Wenn ich zum GrF gewählt wurde, die Lehrgänge erfolgreich abgeschlossen habe, ein paar Jahre das Amt ausgeübt habe, und dann aus beruflichen oder privaten Gründen oder warum auch immer nicht mehr die (gewählte) Funktion ausübe, kratze ich nicht meine Helmkennzeichnung runter.
Denn sie bedeutet nichts anderes, als dass ich die Qualifikation besitze.
Ist dann bei einem Einsatz kein anderer oder zu wenig GrF anwesend, kann ich mit der Kennzeichnung vom EL ganz einfach anhand der Helmkennzeichnung als qualifiziert erkannt werden.
Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
Markus
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