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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Helmkennzeichnung NDS Gruppenführer | 21 Beiträge | ||
Autor | Mart8in 8M., Klint LK Cuxhaven / Niedersachsen | 733864 | ||
Datum | 09.08.2012 21:02 MSG-Nr: [ 733864 ] | 8809 x gelesen | ||
Man lese zwischen den Zeilen !!! Anlage 8 (zu § 15 Abs. 4) Kennzeichnung einsatzspezifischer Funktionen A. Helmkennzeichnung Rote Streifen 70 mm lang/10 mm hoch, Ringe 10 mm hoch Nr. Fachliche Qualifikation, Funktion Kennzeichnung 1 Fachliche Qualifikation 1.1 Gruppenführerin oder Gruppenführer Ein Streifen auf beiden Helmseiten über dem umlaufenden Reflexstreifen. 1.2 Zugführerin oder Zugführer Zwei Streifen auf beiden Helmseiten, je ein Streifen unter und über dem umlaufenden Reflexstreifen. 2 Funktion 2.1 Ortsbrandmeisterin oder Ortsbrandmeister Zwei Streifen auf beiden Helmseiten je ein Streifen unter und über dem umlaufenden Reflexstreifen. 2.2 a) Gemeindebrandmeisterin oder Gemeindebrandmeister b) Bereitschaftsführerin oder Bereitschaftsführer Ein Ring über dem umlaufenden Reflexstreifen. 2.3 a) Abschnittsleiterin oder Abschnittsleiter b) Kreisbrandmeisterin oder Kreisbrandmeister c) Regierungsbrandmeisterin oder Regierungsbrandmeister Zwei Ringe, je ein Ring unter und über dem umlaufenden Reflexstreifen. Die den unter den Nummern 2.1 bis 2.3 aufgeführten Funktionen zugeordnete Kennzeichnung gilt auch für die stellvertretenden Funktionen. (4) Für die Dauer der Wahrnehmung einsatzspezifischer Funktionen werden Kennzeichnungen gemäß Anlage 8 Abschnitte A und B getragen. (4) Für die Dauer der Wahrnehmung einsatzspezifischer Funktionen werden Kennzeichnungen gemäß Anlage 8 Abschnitte A und B getragen. Funktion gleich ab OrtsBM ! darunter Qualifikation !!! Manchmal muss man 3 mal Lesen ! | ||||
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