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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kollegendiebstahl im Amt | 19 Beiträge | ||
Autor | Eric8 M.8, Berlin / Berlin | 734140 | ||
Datum | 12.08.2012 23:48 MSG-Nr: [ 734140 ] | 5567 x gelesen | ||
Wollte noch etwas ausführlicher Antworten: Geschrieben von Felix H. Der Arbeitgeber wird euch doch Spinde/Wertfächer für eure Privatkleidung zurverfügenung stellen? Selbstverständlich hat er das, ausser für Helm, Feuerschutzjacke, -Hose, Stiefel, und Feuerwehrhaltegurt. Geschrieben von Felix H. Und Das Mitbringen privater Sachen ist leider eigenes Risiko. Nun ja, dem stimme ich grundsätzlich zu. Unabhängig von diesem Fall sind auch in der Vergangenheit vom Dienstherr zur Verfügung gestellte Gegenstände abhanden gekommen (z.B. Helmlampe) Geschrieben von Felix H. Es würde mich noch interessieren, ob es wärend der Wachschicht passiert ist, also ob der Eigentümer auch anwesend war und wann/wie der Diebstahl entdeckt wurde? Wie im anderen Post beantwortet lagen 3 Tage dazwischen. Bemerkt wurde es morgens als es an die Wachübernahme ging. Es fiel auf, das der Karabiner lose an der Jacke hing. Sauver ou périr | ||||
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