Servus Mario,
ich versuch´s mal, dich aufzuklären, evtl im Hintergrund unseres Landkreises mit 17 Gemeinden und 153 Feuerwehren, sowie 2 Werkfeuerwehren.
Ganz unten auf der "Rangliste" der Führungskräfte steht der 1. Kommandant jeder Feuerwehr. Dieser ist zuständig für die Ausbildung und Einsatzbereitschaft "seiner" Ortsfeuerwehr. Außerdem übernimmt er in seinem Gebiet (meist in den Grenzen der ehemaligen Kommunen vor der Gemeindegebietsreform von 1972)
Diese Kommandanten haben neben dem GF- und Kommandantenlehrgan (Leiter einer Feuerwehr) oft noch den ZF-Lehrgang, seltener den Verbandsführer, sowie viele andere Zusatzqualifikationen.
Als nächster folgt der Kreisbrandmeister (KBM). Dieser war bis vor einigen Jahren zuständig für die überörtliche Ausbildung der Feuerwehren zumeist einer Gemeinde. Das muss so nicht sein. Unser aktueller KBM ist zuständig für 2 Gemeinden mit insgesamt 10 Feuerwehren, während es in einer anderen Gemeinde 2 KBM gibt, die für 13 Feuerwehren zuständig sind.
Seit einigen Jahren werden aber die KBM schwepunktmäßig eingesetzt und sind für Sonderzwecke eingesetzt. So ist unser Kreisjugendwart sofort nach seiner Amtseinführung KBM geworden, es gibt einen KBM für Digitalfunk usw.
Der KBM besitzt auf alle Fälle die vorher beschrieben Lehrgänge und zusätzlich den Verbandsführerlehrgang.
Ernannt wird der KBM vom Landrat.
Weiter ist unser Landkreis in 5 Inspektionsbezirke eingeteilt, an deren Spitze der Kreisbrandinspektor (KBI) steht.Diese KBI stehen den Kommandanten bei Einsätzen helfend und beratend zur Hand. Seit einigen Jahren sind sie auch berechtigt, Sondersignalanlagen und 4-m Funkgeräte in ihren Privat-PKW einzubauen und nutzen. Meistens sind sie als örtl. bestimmte Einsatzleiter im Katastrophenfall bestimmt. Dazu haben sie eine Sonderqualifikation erhalten.
Auch der KBI wird vom Landrat ernannt.
Als höchster Feuerwehrler fungiert der Kreisbrandrat (KBR). Dieser untersteht im Landratsamt dem Fachbereich innere Sicherheit und Ordnung, in dem der Brand und Katastrophenschutz enthalten ist.
Der KBR ist zuständig für die ordnungsgemäße Ausbildung und z.T. auch für die ordnungsgemäße Ausstattung der Feuerwehren. Zusammen mit den KBIs und KBMs prüft er regelmäßig die Leistungsfähigkeit und Ausstattung der einzelenen Feuerwehren.
Der KBR wird auf Vorschlag des Landrats von den 1. Kommandanten der Landkreisfeuerwehren gewählt. Die Amtszeit beträgt 6 Jahre. Der KBR kann das Amt hauptamtlich ausführen oder im "Nebenjob". Unser jetziger Rat ist selbständiger Handwerksmeister und führt seine Firma weiter fort.
Die Vorgänger waren im Landratsamt angestellt, aber das gab´s imer etwas Probleme mit der Einstufung.
Dieses System mag zwar einem Außenstehenden im ersten Moment etwas verwirrend vorkommen, aber ich zumindest kenn´s nicht anders ud es hat funktioniert. Es ist halt dann überall mal so, dass es "menschelt", wenn Menschen zusammen arbeiten müssen, aber das wird bei euch nicht anders sein.
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Anton Kastner
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