Geschrieben von Mario G.Da gibts schon mal Stadtbrandmeister oder Gemeindebrandmeister die fast 20 Feuerwehren unter den Hut bringen müssen.
Richtig. In BY hast Du dann aber die Besonderheit, dass jeder Feuerwerhstandort in Grunde vollkommen selbständig ist. Bei uns (und bei Euch) ist das die Abteilung XY der Gemeindefeuerwehr Z.
Und Z hat einen Chef der Stadtbrandmeister, Feuerwehrkommandant,.... heißt. Der hat den Hut auf.
XY hat einen Abteilungskommandanten der ist (nach Definition der LFS Ba-Wü) ein Zugführer mit Räum- und Streupflicht. Mehr nicht. Denn er hat nicht im Entferntesten die Kompetenzen die der Feuerwehrkommandant hat.
Also brauchst Du in BY jemanden, der diese ganze formal selbständigen Mini-Standorte im Einsatz (und eigentlich auch in der Ausbildung) überwacht, führt,..., denn sonst ist da der Kommandant der TSA-Feuerwehr mit Ausbildung Gruppenführer (eine Woche) und Verwaltungslehrgang Kommandant Einsatzleiter, auch wenn mal drei Züge da stehen.
Während hier eben der Stadtbrandmeister/ Feuerwehrkommandant per Gesetz der Einsatzleiter ist, der auf Grund der Menge der Einheiten die ihm unterstehen VerbFührerausbildung hat (und seine Stv. auch). Und der nicht "übernehmen" muß, sondern es qua Amt und Anwesenheit ist.
Der Unterschied ist eben: "Unser" Stadtbrandmeister/ Feuerwehrkommandant ist Teil der Gemeindefeuerwehr und damit der kommunalen Selbstverwaltung. Eingesetzt vom Gemeinderat und Rechenschaftspflichtig diesem gegenüber bzw. gegenüber dem Bürgermeister.
Der KBM (als Äquivalent dazu) in BY ist wiederum Teil der Landkreisstruktur und damit quasi "Aufsicht".
Das Dilemma ist eben die Zersplitterung der Feuerwehrlandschaft in BY, die nicht mal zwingend der kommunalen Gliederung folgt.
Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!
Christian Fischer
Wernau
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |