Rubrik | Werk-/Betriebsfeuerwehr |
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Thema | Wann und wie darf man eine Betriebsfeuerwehr gründen (NRW)? | 32 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 735237 |
Datum | 21.08.2012 16:47 MSG-Nr: [ 735237 ] | 13272 x gelesen |
Infos: | 22.08.12 FSHG 22.08.12 FSHG
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Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
Sondersignal
Hallo,
Geschrieben von Marc D.Geschrieben von Martin D.Darf jeder Betrieb eine Betriebsfeuerwehr aufmachen (...)
Ja.
Da in NRW (danach war ja gefragt) keine gesetzliche Regelung zu Betriebsfeuerwehren existiert, ist das wohl so.
Betriebsfeuerwehren sind aber damit auch keine Feuerwehren im Sinne des FSHG.
Geschrieben von Marc D.Geschrieben von Martin D.(...) und dann mit Fahrzeugen mit SoSI - Anlagen durch die Gegen juckeln?
Das hängt nicht zuletzt von der KFZ-Zulassungsbehörde ab.
Genau von der dürfte es (in NRW) eigentlich nicht abhängen!
Da die Betriebsfeuerwehr keine Feuerwehr im Sinne des FSHG ist, dürfen ihre Fahrzeuge auch erstmal kein SoSi führen.
Wollen sie es trotzdem (legal) tun, brauchen sie eine Ausnahmegenehmigung. Dafür sind in NRW aber die Bezirksregierungen zuständig (damit eben nicht jede Zulassungsstelle ihr eigenes Süppchen kocht), und die sind mit solchen Genehmigungen i.d.R. sehr zurückhaltend.
Gruß,
Henning
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