Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Feiern der Feuerwehr neues Neues Gaststättengesetz ab 2012 | 38 Beiträge |
Autor | Ludg8er 8K., Herten / Nordrhein-Westfalen | 735293 |
Datum | 22.08.2012 07:56 MSG-Nr: [ 735293 ] | 11643 x gelesen |
Hallo Alex,
viele Freiwillige Feuerwehren haben den Eindruck, dass sie sich mit ihren Veranstaltungen in einem rechtsfreien Raum bewegen. Sie können tut und lassen, was sie wollen, schließlich sind sie die Feuerwehr und machen das auch noch ehrenamtlich.
Ich freue mich, wenn es auf dich und deine Wehr nicht zutrifft.
Fakt ist aber, dass es jeder Feuerwehr gut zu Gesicht steht, wenn sie Ihre Veranstaltungen mit dem Ordnungsamt und dem Bauamt abspricht und sich u. U. sogar die Genehmigungen holt. (Tipp: auch an das Finanzamt denken). Denn auch bei einer Feuerwehr gelten Brandschutzvorschriften und muss es Fluchtwege geben. Besser das alles vorher mal zu bedenken, als zu jammern, wenn mal etwas passiert.
Und wenn man sich Gedanken macht, wer darf überhaupt das Fest besuchen (ich empfehle hier: kein Zutritt unter 18!), dann habe ich weder Probleme mit dem Jugendamt, noch mit alkoholisierten Jugendlichen.
Klar, das ist mehr Aufwand, kostet auch mal den einen oder anderen Euro, aber das wird von jedem anderen Veranstalter auch verlangt.
Viel Spaß und viel Erfolg bei der nächsten Veranstaltung,
Ludger
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