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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feiern der Feuerwehr neues Neues Gaststättengesetz ab 2012 | 38 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8W., Linden / Hessen | 735299 | ||
Datum | 22.08.2012 11:14 MSG-Nr: [ 735299 ] | 11168 x gelesen | ||
Hi, Geschrieben von Alex D. ein Formular bekommen, in dem wir eine Anzeige der Aktivität machen müssen Ich halte das für einen ganz normalen Vorgang. Wir haben demnächst auch Tag der offenen Tür (wirtschaftlicher Teil wird über den Verein geregelt) und da muss sich der Verein auch eine Schankgenehmigung holen. Geschrieben von Alex D. oder das Gesundheitsamt unseren Grill Auch das ist ein Standardvorgang. Wir machen auch Essen bei einem jährlichen Markt oder auch schon bei Veranstaltungen der Kreisjugendfeuerwehr und da kommt immer jemand vom Gesundheitsamt/Gewerbeamt vorbei und kontrolliert den sachgerechten Umgang mit den Lebensmitteln sowie die Hygiene. Von einer unserer Lösungen wurden sogar schon Bilder als "Musterbeispiel" angefertigt, von daher sehen wir den Kontrollen immer relativ entspannt entgegen ;) Gruß, Alex "Eigentlich bin ich ganz anders, ich komm' nur so selten dazu" (Ödön von Horváth) | ||||
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