Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Konturmakierung | 22 Beiträge |
Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 735302 |
Datum | 22.08.2012 11:41 MSG-Nr: [ 735302 ] | 12386 x gelesen |
Technisches Hilfswerk
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Geschrieben von Maximilian M."Weiterhin ist die heckseitig nun rote Konturbeklebung des Fahrzeuges zu erwähnen, welche aufgrund einer neuen EU-Richtlinie nicht mehr weiß sein darf."
War die beim THW die letzten Jahre nicht in gelb?
.Stimmt das? In der ECE 104 steht dass die Heckbeklebung rot sein kann.
Gab es da wirklich eine Änderung oder wurde da etwas falsch verstanden?
Da gab es doch mal die Regelung, das Rückstrahler, wo evtl. ja auch die Folie zählt, nach vorne weiß, zur Seite gelb und nach hinten rot sein müssen.
Wobei mir aufgefallen ist, das unser alter RTW (noch in rot) die Markierung rundherum in roten Punten hat, während die neuen gelben Fz dementsprechend in gelb sind. Auch unsere PKW´s (Kodw, NEF) haben so eine Markierung. Das scheint aber alles über eine Ausnahmegenehmigung bzw. Einzelabnahme zu laufen, denn auch die Seitenbeklebung bei den RTW´s ("Herzrytmus", Beschriftung) und LF´s (Stadtsilhouette) sind rückstrahlend. Oft sieht man ja auch die "112" als Rückstahlenden aufkleber an den Fahrzeugen. Wobei dieses ja alles keine Konturmarkierung ist.
Gruß
Heinrich
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| 05.08.2011 11:26 |
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Denn7ie 7K., Sudwalde |
| 05.08.2011 11:32 |
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., Püttlingen | |