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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feiern der Feuerwehr neues Neues Gaststättengesetz ab 2012 | 38 Beiträge | ||
Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 735314 | ||
Datum | 22.08.2012 14:06 MSG-Nr: [ 735314 ] | 11005 x gelesen | ||
Hallo zusammen, Geschrieben von Sebastian K. Auf der einen Seite will man die Feuerwehr als Institution oder Teil der Verwaltung wahrgenommen haben, auf der anderen laufen dann andere Teile dieser "Staatsmacht" da herum und bieten dem geneigten Bürger Anlass zur Vermutung, es würde gegen geltendes Recht verstossen. Ich würde das schon seltsam finden. Muss sich die Verwaltung nicht an die einschlägigen Vorschriften halten? Oder muss man die bei einer Verwaltung nicht prüfen, weil dort per Definition alles korrekt läuft? Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | ||||
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