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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feiern der Feuerwehr neues Neues Gaststättengesetz ab 2012 | 38 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 735317 | ||
Datum | 22.08.2012 14:22 MSG-Nr: [ 735317 ] | 10906 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian K. Auf der einen Seite will man die Feuerwehr als Institution oder Teil der Verwaltung wahrgenommen haben, auf der anderen laufen dann andere Teile dieser "Staatsmacht" da herum und bieten dem geneigten Bürger Anlass zur Vermutung, es würde gegen geltendes Recht verstossen. Ich würde das schon seltsam finden. Kommt drauf an... I.d.R. laufen solche Veranstaltungen ja über die entsprechenden Fördervereine etc. --> Keinerlei Unterschied zum Fußballclub oder Gesangverein... Das ganze wird über die Kommune organisiert --> dann interessiert mich das ganze nicht, da ich nur Teilnehmer hinter den Kulissen bin und es die Kommune selbst klären muss... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | ||||
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