Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Feiern der Feuerwehr neues Neues Gaststättengesetz ab 2012
| 38 Beiträge |
Autor | Uwe 8R., Schwerin / M-V | 735322 |
Datum | 22.08.2012 15:26 MSG-Nr: [ 735322 ] | 11057 x gelesen |
Feiern der Feuerwehr oder des Fördervereins sind keine rechtsfreien Räume !
Schlechte Beispiele gibt es genug, Essenausgabe ohne Gesundheitspass auf einem Tresen ohne Spuckschutz, Geldkassieren und danach die Lebensmittel anfassen, Kuchen aus der privaten ungeprüften Küche mit Salmonellen unterlegt, angebotenes Fleisch mit Unterbrechung der Kühlkette transportiert, behälfsmäßige Eistruhen mit Temperaturen von nur 10 Grad minus, nicht gereinigte Bierzapfanlagen, Feldküchen mit Alutöpfen usw. ... und das nur bei Lebensmitteln !
Weiter geht es dann mit nächtlichem ruhestörenden Lärm weil die genehmigten Zeiten nicht eingehalten werden, 2 Toiletten für 300 Personen die nach kurzer Zeit total verschmutzt sind,
nicht einhalten von Rauchverboten, Alkoholausschank an Minderjährige, zugeparkte Hauszufahrten,
usw.
Die Gestattung nach dem Gaststättengesetz beauflagt die Veranstalter mit ähnlichen Verpflichtungen wie sie auch Gaststätten zu erfüllen haben - und das ist auch gut so.
Eine Kopie erhält das Finanzamt - bei mehrfachen Veranstaltungen und erwirtschafteten Gewinnen kann es den Veranstalter als gewerbetreibenen einstufen und Steuern verlangen, das Ordnungsamt prüft, die Polizei erhält eine Kopie, aber auch das Gesundheitsamt. Kontrollen schützen den Verbraucher und gängeln nicht den Veranstalter.
Jede Veranstaltung ist geeignet den Ruf der Feuerwehr schwer zu schädigen und das überregional. Da sollte es im eigenen Interesse liegen, sich an Regeln und Vorgaben zu halten.
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