Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Feiern der Feuerwehr neues Neues Gaststättengesetz ab 2012 | 38 Beiträge |
Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 735506 |
Datum | 24.08.2012 10:04 MSG-Nr: [ 735506 ] | 10328 x gelesen |
Geschrieben von Michael L.Bei aller Berechtigung der einschlägigen Hygienevorschriften, aber man sollte doch das Haus mit dem großen Turm im Dorf lassen. Ich habe selbst am Wochenende für ein Feuerwehrfest einen Kuchen gebacken der dann auch verkauft worden ist. Und der ist genauso sorgfältig gemacht worden als wenn er meinen privaten Gästen vorgesetzt worden wäre.
Trotz aller Sorgfalt hilft dir das im Zweifelsfall nichts, du bist Beweispflichtig, das du alles richtig gemacht hast. Was du Zuhause machst und diene Gästen vorsetzt, zählt nicht (es sei denn, sie müssen dafür bezahlen).
Ein Beispiel: Ich kann bei dir im privaten Haushalt als Koch arbeiten und dir und deiner Familie jeden Tag leckeres Essen vorsetzen. Das ich Samonellen habe und euch anstecken kann, interessiert keinen. Nur in der Öffentlichkeit (Gastronomie ect.)darf ich nicht arbeiten.
Ausserdem, möchtest du dir als Chef im Nachhinein den Stress ans Bein binden, wenn es irgendwelche Diskussionen gibt? Das fängt doch schon bei Neid und Missgunst an: "Warum müssen wir diese Vorschriften einhalten und die Feuerwehr nicht?" und geht dann in der Gemeinde weiter:" Die Feuerwehr brauchte das doch auch nicht, warum müssen wir (als Sport- Schützen- oder sonstiger Verein) das jetzt machen?"
Ich finde, wir sollten als Teil der Gemeinde auch ein wenig Vorbild sein.
Gruß
Heinrich
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