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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Privat versichern als Brandmeisteranwärter | 4 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 G.8, Wuppertal / NRW | 736607 | ||
Datum | 30.08.2012 21:09 MSG-Nr: [ 736607 ] | 2630 x gelesen | ||
Hallo zusammen, also ich würde mich zuerst mal bei deinem Dienstherrn informieren ob du Beihilfe berechtigt bist! In NRW ist es meistens so das 50% der Rechnungskosten durch die Beihilfe bezahlt werden und für die restlich 50% kannst du dich Privat versichern. Übernimmt die Beihilfe z.B. ein spezielle Behandlung nicht gibt es Tarife bei der PV(Privatversicherung) die diese kosten komplett übernehmen! Also ich musste mich zu 50% versichern bin noch nicht Verheiratet/ und das Kind ist auch noch nicht da;-)! Waren 2006 als ich Anwärter war ca 60(50% Privatversichert). Als fertiger Brandmeister zahle ich ca. 170 habe aber einen Tarif der Leistung übernimmt die eine Gesetzlich nicht übernimmt z.B beim Zahnarzt ! Wenn du später Verheiratet bist zahlt die Beihilfe für deine Frau 70% für Kinder klaube ich sogar 80%. Wenn du 2 Kinder und verheiratet bist hast erhöht sich glaube ich bei dir auch die Beihilfe auf 70%! Aber genaueres erfährst du sicher bei deinem Dienstherrn/ Beihilfestelle deines Dienstherren Gruss Andreas | ||||
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