Rubrik | Kommunikationstechnik |
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Thema | Digitalfunk: Gemeinderat gegen Teilnahme am Probebetrieb | 31 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 736902 |
Datum | 01.09.2012 20:25 MSG-Nr: [ 736902 ] | 10394 x gelesen |
Infos: | 01.09.12 GR gegen Digiatlfunk Probebetrieb 01.09.12 Oberelsbacher Gemeinderat stimmt dagegen: Feuerwehr nimmt nicht am erweiterten Probebetrieb im BOS-Digitalfunknetz teil
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As Far As I Know - Soweit ich weiß
in my not so humble opinion - Meiner unbescheidenen Meinung nach
Geschrieben von Henning K.Aber AFAIK ist die Teilnahme am erweiterten Probebetrieb bundesweit freiwillig. Die Bedarfsträger können sich auch zurücklehnen und darauf warten, dass ihnen das fertige Netz vorgesetzt wird. Damit vergibt man IMNSHO zwar verschiedene Chancen, eine wirkliche Pflichtverletzung und damit einen Grund für das Tätigwerden der Aufsichtsbehörde sehe ich aber absolut nicht.
Ich weiß mangels Regularienkenntnis nicht wie genau das in Bayern abläuft, aber hier könnte ich mir kommunalrechtlich folgendes vorstellen: Das Netz wird erprobt, innerhalb eines Probezeitraumes X übernimmt das Land die Kosten für Netzverbesserungen. Fällt danach einer Kommune auf, dass bei ihnen kein vernünftiges Funken möglich ist, muss sie die Kosten tragen. Wenn nun eine Kommune nicht mitprobt, und ihr hinterher Kosten entstehen, die bei einer Teilnahme am Probebetrieb aus einer anderen Tasche geflossen wären, könnte man den Verantwortlichen... Aber das ist kommunalrechtliche, nicht auf Bayern bezogene Theorie. Praktisch gibt es solche Fälle in D natürlich nicht... ;-)
Und gegen solche Verstöße wird eine Kommunalaufsicht im Vorfeld sicher auch nicht tätig, da geb ich dir Recht.
Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich.
Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so.
(Dieter Nuhr)
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