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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Beschaffung, ungültige Ausschreibungen usw. | 121 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8W., Galdbeck / NRW | 737354 | ||
Datum | 04.09.2012 14:24 MSG-Nr: [ 737354 ] | 99847 x gelesen | ||
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Moin, ich gehe jetzt mal auf einen ganz anderen Part der Ausschreibungen ein. Mir fällt auf, dass immer mehr vor allen kleine Kommunen versuchen die Ausschreibung zu umgehen bzw. begrenzt ausschreiben zu können. Zum Beispiel wegen besonderen Eigenschaften bzw Alleinstellungsmerkmalen und so den Richtlinien der Vola entgehen. An einigen Stellen ist es sicher nett sich so z.B. die Drehleiter zu sichern die man haben will, oder auf einem Benz statt MAN zu sitzen. Aber ist das gut so? Und wenn was sind tatsächlich Alleinstellungsmerkmale mit denen ich gut begründet durch die Rechnungsprüfung komme? Gruß Thomas "Überzeugung-Jener Irrtum, dem die Menschen sich in der Jugend verschrieben und den sie dann später aus Trotz und falscher Scham nicht mehr korrigieren wollen." | ||||
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