1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
Hallo Daniel,
ich selber bin nicht aus Thüringen, kann also gar nicht mal in die Tiefe gehen, aber Du hast geschrieben : ein KLF-Th reicht hier bei uns nicht als Basisschutz (also Stufe 1)....laut ThürFWOrgVO wären wir mindestens BT 2, was heißt wir brauchen mindestens ein (H)LF 10/6
Mit anderen Worten (mit meinen Worten): Ihr seid als Basisschutz 1 eingruppiert und habt entsprechend eine Art TSF bei Euch zu stehen. Aber eigentlich müsstet ihr mindesten als Basisschutz 2 eingruppiert werden ?
Und Steffen C. aus der Nachbarschaft schreibt :Und meiner Meinung nach würde ich Niederorschel nach der ThürFWOrgVO in den Bereich der BT 3 ein ordnen.
Da ihr in Niederorschel warscheinlich Standortwehr für eure VG seid. Damit bestätigt er ja, dass Basisstufe 1 nicht zutreffend ist. Also auch nach Steffens Meinung reicht das KLF-Th (TSF-Rest der Welt) nicht aus. Okay, verstanden.
In deinem Threadopener hast Du geschrieben Komme aus Thüringen, hab hier schon mal in der ThürFWOrgVO geschaut. hier steht bei §3, Abs. 5 "Der Mindestbedarf der Stufe 1 soll jede Gemeinde selbst in vollem Umfang vorhalten. [...] Bei der Ermittlung des erforderlichen Mindestbedarfs für die Stufen 2 und 3 können gleichwertige Fahrzeuge des Katastrophenschutzes angerechnet werden."
Nun habt Ihr also ein KLF-Th und ein LF 16-TS.
Wenn ich das letzte Zitat von Dir lese, dann schreibst Du, dass bei Basisstufe 2 und 3 Kat-Fzg angerechnet werden dürfen. Und Du schreibst, in dem ersten Zitat hier, dass Basistufe 2 mindestens ein (H)LF 10 erfordern würde.
An dieser Stelle ganz wichtig : Ich gönne Euch soviele rote Autos, wie Ihr wollt. Meinetwegen darf jeder der zehn Kameraden, die zum Einsatz erscheinen, mit einem eigenen Fahrzeug fahren (macht keinen Sinn, aber ich gönne es Euch - und auch jedem anderen hier im Forum!!).
Aber für mich gilt: 1 KLF-Th (TSF) + 1 LF 16-TS = 2 Fahrzeuge, die mehr können als ein LF 10 ! Und ab Basisstufe 2 kann das LF 16-TS hinzugerechnet werden ! Hast Du selber so aus der ThürFWOrgVO zitiert.
Wo liegt das Problem ?
Außerdem könnt Ihr (Du hast was von 10 Kameraden geschrieben, die zum Einsatz kommen) bestenfalls die Fensterplätze besetzen und kaum das vorhandene Material komplett nutzen. Warum noch ein größeres Fahrzeug ?
Wie gesagt, ich gönne jedem hier, und auch Dir und Deinen Kameraden soviele Fahrzeuge wie Ihr wollt, aber wir müssen uns auch alle ab und zu nach dem Sinn fragen und was wir damit machen wollen.
Schönen Tag noch (auch wenn ich ihn wahzrscheinlich versaut habe...)
Frank
Das ist meine Meinung, die kann jeder wissen, braucht aber niemand teilen. Und es liegt mir fern jemanden zu verletzen.
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