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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Beschaffung, ungültige Ausschreibungen usw. | 121 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Hamburg / Hamburg | 737659 | ||
Datum | 06.09.2012 21:56 MSG-Nr: [ 737659 ] | 98713 x gelesen | ||
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Moin! Geschrieben von Jens C. Diese Regelung - grundsätzlich den Anbieter mit dem niedrigsten Preis zu streichen - ist zum Beispiel in den Niederlanden üblich. Bist Du Dir da sicher? Irgendwie entspricht das auf den ersten Blick nicht dem europäischen Vergaberecht (an das sich auch die Niederlande halten müssen). Dort gibt es die Möglichkeit, Angebote mit einem ungewöhnlich niedrigen Preis - nach Aufklärung warum der so niedrig ist - auszuschließen. Das gibt es im deutschen Vergaberecht übrigens auch. Gruß Sven | ||||
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