Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Feuerwehrtourismus | 27 Beiträge |
Autor | Mark8us 8K., Emmelsbüll-Horsbüll / Schleswig-Holstein | 738320 |
Datum | 13.09.2012 16:15 MSG-Nr: [ 738320 ] | 7239 x gelesen |
Ich denke, das muss man im Einzelfall betrachten.
Es gibt durchaus Gründe, bei denen die Mitgliedschaft in einer anderen Wehr (oder gar zwei Wehren) sinnvoll erscheint bzw. sein kann.
Spontan fallen mir folgende ein:
1. Jemand wohnt nahe der Gemeindegrenze und die Anfahrt zum "eigenen" Gerätehaus ist länger, als zu dem der Nachbargemeinde.
Hier behaupte ich, dass die (Voll-)Mitgliedschaft in der Nachbargemeinde nicht unsinnig ist, rein objektiv betrachtet.
2. Jemand ist Mitglied in der Wehr seines Wohnortes, aber es gibt im Laufe der Zeit Differenzen mit einigen Kameraden.
Auch hier würde ich sagen, dass der Betroffene durchaus in der Nachbarwehr besser aufgehoben sein kann. Voraussetzung wäre aber, dass die Anfahrt zum Gerätehaus nicht wesentlich länger ist.
3. Jemand arbeitet weit von seinem Wohnort entfernt.
Hier bin ich der Meinung, dass eine Doppelmitgliedschaft sowohl in der Heimatwehr, als auch in der Wehr des Arbeitsortes durchaus denkbar ist. Einerseits wird die Tagesverfügbarkeit der Arbeitsortwehr gestärkt, andererseits könnte aufgrund einer anderen (breiteren) Ausrüstung in der Arbeitsplatzwehr (Stichwort: größerer Ort=evtl. mehr Fzg und umfangreichere Ausrüstung) die Heimatwehr durch einen höheren Ausbildungsstand profitieren. Außerdem hat die Heimatwehr dann zumindest am Abend und Wochenende eine entsprechende Mannschaftsstärke.
Meine Gedanken beruhen jetzt ausschließlich auf meiner persönlichen, spontanen Einschätzung ohne Berücksichtigung der Gesetzeslage. Es könnte also sein, dass meine Ideen völlig daneben sind, streng genommen ;-)
Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
Markus
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