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Thema | 8 Minuten! - Einsatzgrundzeit in Rheinland-Pfalz- war: Pflicht-FW ...
| 21 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 738784 |
Datum | 17.09.2012 17:58 MSG-Nr: [ 738784 ] | 6380 x gelesen |
Infos: | 17.09.12 Einsatzgrundzeit von 8 Minuten - Warum? [Landesfeuerwehrinspekteur Ministerialrat Hans-Peter Plattner]
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Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF), freiwilliger Zusammenschluss der Leiter der Berufsfeuerwehren Deutschlands
Geschrieben von Jürgen M.Welchen Hintergrund hat diese recht strenge Vorgabe in Rheinland-Pfalz?
Jemand hat die von der AGBF verwendeten Werte (IIRC aus der ORBIT-Studie angelehnt) genommen und in eine Gesetzesvorlage geschrieben. Dass diese Werte von Großstädten mit BFen verwendet wurden hat vermutlich keinen interessiert.
Und anderen war vermutlich klar, dass sie darüber sicherstellen können, dass in jedem bisherigen Standort den Erhalt der Feuerwehr rechtfertigen kann.
Wieder andere haben nicht erkannt, was das für (finanzielle) Folgen hat.
Und wieder andere haben nicht den Mut gehabt zu entscheiden "Auf dem Land gilt das nicht, mit dem Risiko muß man da leben". Ja, ich weiß, die CO-Verginftung wirkt auf dem Land genau so tödlich. Dafür auf Grund der Bauweise die Rettung einfacher und die Ausbreitungsgefahr geringer. Und wie gesagt. Heimrauchwanrmelder für die die gerne überleben wollen... Und der in der Brandwohnung selbst ist im Zweifel der "Normtote".
Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!
Christian Fischer
Wernau
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| 17.09.2012 17:44 |
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Stef7fen7 W.7, Elmstein Pflichtfeuerwehr in Ortschaft in Rheinland-Pfalz eingerichtet |
| 17.09.2012 17:51 |
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Jürg7en 7M., Weinstadt |
| 17.09.2012 17:57 |
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Mich7ael7 W.7, Herchweiler |
| 17.09.2012 17:58 |
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Chri7sti7an 7F., Wernau | |