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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | 8 Minuten! - Einsatzgrundzeit in Rheinland-Pfalz- war: Pflicht-FW ... | 21 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 738793 | ||
Datum | 17.09.2012 18:27 MSG-Nr: [ 738793 ] | 5518 x gelesen | ||
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Das hängt vermutlich mit der Leitstellengeschichte in RLP zusammen. Da man jahrzehntelang da nichts auf die Reihe bekommen hat, und sich größtenteils mit der Eh-Da-Polizeiwache als Erstalarmstelle begnügt hat, konnte/wollte man denen keine Zeitvorgaben machen. Ob die heute tlw. existierenden Integrierten Leitstellen da irgendwelche Zeitvorgaben haben, weiß ich aus dem Stehgreif nicht. Im Rettungsdienstgesetz gibt es eine sogenannte "Hilfeleistungsfrist" (15 Minuten nach dem Eingang des Hilfeersuchens bei der Leitstelle). Da ist die Disposition dann wieder mit drin, aber keine Ahnung, welchen Ansatz man dafür genommen hat. Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich. Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so. (Dieter Nuhr) | ||||
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