Rubrik | Einsatz |
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Thema | 8 Minuten! - Einsatzgrundzeit in Rheinland-Pfalz- war: Pflicht-FW ... | 21 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 738843 |
Datum | 18.09.2012 09:37 MSG-Nr: [ 738843 ] | 4847 x gelesen |
Infos: | 17.09.12 Einsatzgrundzeit von 8 Minuten - Warum? [Landesfeuerwehrinspekteur Ministerialrat Hans-Peter Plattner]
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1. Rüstwagen
2. Rettungswache
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
Hallo,
Geschrieben von Sebastian K.In RLP waren 1975 z.B. in diversen Stufen "TLF 16 mit Seilwinde" vorgeschrieben, und das "TLF 8 oder 16" war generell Mindestausstattung für jede (Verbands)Gemeinde
Dazu muss man aber auch wissen, dass damals zumindest auf dem Lande noch keine Rüstwagen üblich war, bestenfalls sogenannte Unfallhilfswagen (Kleintransporter), man daher ein anderes Großfahrzeug mit Seilwinde ausstatten musste. RW kamen flächendeckend erst mit den Bund-RW1. Desweiteren hatten damals LF8 noch keinen, LF16 keinen allzu großen Wassertank, TSF-W gab's auch noch nicht, daher die Forderung nach TLF.
Gruß,
Michael
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| 17.09.2012 17:44 |
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Stef7fen7 W.7, Elmstein Pflichtfeuerwehr in Ortschaft in Rheinland-Pfalz eingerichtet | |