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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Henstedt-Ulzburg (S-H): FF kann Hilfsfrist nicht immer einhalten | 54 Beiträge | ||
Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 738897 | ||
Datum | 18.09.2012 16:40 MSG-Nr: [ 738897 ] | 23542 x gelesen | ||
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Geschrieben von Uwe S. Wer hat bei der Genehmigung nicht dafür gesorgt, dass das Gebäude einen zweiten Rettungsweg hat und deshalb ein Sonderfahrzeug nötig ist? Hallo Uwe, wo steht das den in dem Bericht find ich nix oder hab ich es überlesen ? Das gibt's genehmigungsrechtlich mit Sicherheit einen 2.ten Rettungsweg, weil welches Sonderfahrzeug soll da den 2.ten Rettungsweg stellen ? eine 23-12 mit Sicherheit nicht und ob das Logistikunternehmen eine DL 37 kauft :-) Bei 35 m Höhe gehe ich mal von mehr wie 1600m2 aus und da muss laut Industriebaurichtlinie schon ein 2.ter baulicher rettungsweg vorhanden sein. Vielleicht hast du mehr Info,s? Gruß Klaus Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar. Blackberry Pin:2820CBA7 http://www.facebook.com/gordon.gollob Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | ||||
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